Der Arbeitnehmer versichert, dass die genannten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Das Formular ist vom Arbeitnehmer rechtsgültig zu unterzeichnen und dem Arbeitgeber in Kopie zur Archivierung bereitzustellen.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Änderungen, insbesondere hinsichtlich weiterer Beschäftigungen (Art, Dauer und Entgelt), dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.
Für den Arbeitgeber: Der unterzeichnete Personalfragebogen ist der Lohnabrechnenden Stelle zur Archivierung in der Personalakte vorzulegen.